Vorstand
des TSV Calw v. 1846 e.V.
Vorstand
Der erste Vorsitzende sowie die beiden zweiten Vorsitzenden sind vertretungsberechtigt im gerichtlichen und außergerichtlichen Sinne des § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder werden von der ordentlichen Delegiertenversammlung jeweils auf 2 Jahre gewählt. Der Jugendleiter wird von der Jugendvollversammlung gewählt und von der Delegiertenversammlung bestätigt. Mit beratender Stimme ist auch der Geschäftsführer Teil des Vorstands.
Unsere derzeitigen Vorstandsmitglieder im Überblick