Hiermit beantrage ich für mich (bzw. den von mir gesetzlich vertretenen nachstehend genannten Minderjährigen) die Aufnahme als Mitglied in den Turn- und Sportverein Calw von 1846 e.V..
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung/Ordnungen d. Vereins in der jeweils gültigen Fassung an.
Zur Erfassung der persönlichen Daten gebe ich meine freiwillige Einwilligung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DS-GVO in der jeweils gültigen Fassung. Die Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 DS-GVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Mitglieder, die kein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen, erhalten Mitte März eine Rechnung in Höhe der nach § 8 der Satzung zu leistenden Beiträge, die in der Beitragsordnung aufgeführt sind. Es sei denn, der Beitrag wurde bereits vorher vom Mitglied überwiesen. Für die Mehrkosten, die durch den erhöhten Verwaltungsaufwand entstehen, wird ein jährlicher Unkostenbeitrag in Höhe von € 5,- in Rechnung gestellt.
Bankverbindung des TSV Calw v. 1846 e.V. bei der Sparkasse Pforzheim Calw BLZ: 666 500 85; BIC: PZHSDE66XXX; Konto: 9490; I BAN: DE55 6665 0085 0000 0094 90
Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften.
Bei Aufnahme Minderjähriger: Wir geben unsere Zustimmung als gesetzliche Vertreter zur Aufnahme in den TSV Calw v. 1846 e.V. und haften dieser gegenüber für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Sofern diese Unterschrift von nur einer Person geleistet wird, bestätigt diese ausdrücklich, dass Alleinvertretungsberichtigung besteht.
DE | Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 91 ZZZ 00000106971 |
Ich ermächtige den oben genannten Zahlungsempfänger, die nach §8 der Satzung zu leistenden Beiträge, die in der Beitragsordnung aufgeführt und in der Jahreshauptversammlung bestätigt sind, von meinem u. g. Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von oben genanntem Zahlungsempfänger auf mein u. g. Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages und des jährlich fälligen Abteilungsbeitrages erfolgt durch die SEPA-Basislastschrift zum 1. April jeden Jahres. Fällt der Fälligkeitstag auf ein(en) Wochenende/Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten darauffolgenden Bankarbeitstag. Der Einzug des monatlich fälligen Abteilungsbeitrags erfolgt durch die SEPA-Basislastschrift zum 1. Bankarbeitstag des folgenden Monats. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird gekennzeichnet durch die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz, die im Rahmen der ersten Abbuchung im Buchungstext mitgeteilt wird.